Patient aus hausärztlicher Versorgung

Auch Ihr Hausarzt kann bei Ihrer Krankenkasse eine geriatrische Rehabilitation für Sie beantragen. Der vorbeugende Aufenthalt in unserer Klinik wirkt einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes und somit einer möglichen Einweisung in das Akut-Krankenhaus entgegen und hilft so bei der Bewahrung eines selbständigen Lebens.

Ihr Anspruch:
Rehabilitation vor Pflege – als Patient oder als Angehöriger haben Sie das Recht, diesen Grundsatz des Sozialgesetzbuches für sich oder Ihren Angehörigen mit Leben zu erfüllen.

Der Ablauf:
Ihr Hausarzt füllt den GRB-Antrag (Geriatrische Rehabilitations-Behandlung; bei uns erhältlich) aus und schickt diesen mit einer entsprechenden Begründung an die zuständige Krankenkasse.
Sowohl der Hausarzt als auch Sie oder Ihre Angehörigen können entsprechende Vorschläge machen, an welcher Klinik die Rehabilitation stattfinden soll.

Die Krankenkasse entscheidet über den Antrag und gibt dem Hausarzt, Ihnen sowie der ausgewählten geriatrischen Rehabilitationsklinik die entsprechende Rückinformation.
Wir stehen Ihnen und Ihrem Hausarzt für Fragen zu diesem Ablauf selbstverständlich jederzeit zur Verfügung !