Nach der Behandlungsphase des älteren Patienten im Akut-Krankenhaus ist zur Wiederherstellung der Selbständigkeit und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit der unmittelbare und schnellstmögliche Übergang in eine wohnortnahe geriatrische Rehabilitationsklinik unabdingbar.
Ihr Anspruch:
Rehabilitation vor Pflege – als Patient oder als Angehöriger haben Sie das Recht, diesen Grundsatz des Sozialgesetzbuches für sich oder Ihren Angehörigen mit Leben zu erfüllen.
Sprechen Sie bitte den behandelnden Arzt oder den Sozialdienst des behandelnden Akut-Krankenhauses an.
Auch Ihr Krankenkassen-Betreuer ist gerne für Sie da und hilft Ihnen weiter.
Auch wir stehen für Fragen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung !
Der Ablauf:
Das Akut-Krankenhaus stellt für Sie einen GRB-Antrag (Geriatrische Rehabilitations-Behandlung) bei der zuständigen Krankenkasse.
Hierbei kann das Akut-Krankenhaus eine geeignete geriatrische Rehabilitationsklinik vorschlagen.
Auch Sie oder Ihre Angehörigen können entsprechende Vorschläge machen.
Die Krankenkasse entscheidet über den Antrag und gibt dem Akut-Krankenhaus sowie der ausgewählten geriatrischen Rehabilitationsklinik die entsprechende Rückinformation.