Aus dem Akut-Krankenhaus
Die Behandlung im Akut-Krankenhaus hat die Aufgabe die primären Folgen zu beseitigen und Ihren Allgemeinzustand stabilisieren zu können. Nach dem Aufenthalt im Akut-Krankenhaus ist für ältere Menschen die Behandlung in einer wohnortnahen Geriatrischen Rehabilitationsklinik sehr hilfreich.
Dem Patienten wird ermöglicht, seine Selbständigkeit wieder zu erlangen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
„Rehabilitation vor Pflege“ – als Patient oder Angehöriger haben Sie das Recht, diesen Grundsatz des Sozialgesetzbuches für sich oder Ihren Angehörigen mit Leben zu erfüllten:
Sprechen Sie bitte hierzu den behandelnden Arzt oder den Sozialdienst im Akut-Krankenhaus an.
Auch Ihr Krankenkassen-Betreuer ist gerne für Sie da und hilft Ihnen weiter.
Selbstverständlich können Sie jederzeit bei Fragen auch auf uns zu kommen.
Ablauf der Antragstellung
In der Regel wurden unsere Patienten durch eine akute Erkrankung oder durch einen Unfall aus ihrem gewohnten Lebensumfeld gerissen.
Das Akut-Krankenhaus füllt den GRB-Antrag aus und schickt ihn an die Krankenkasse des Patienten.
Das Akut-Krankenhaus kann, auch auf Ihren Wunsch hin, eine Geriatrische Rehabilitationsklinik auf dem GRB-Antrag vorschlagen.
Die Krankenkasse entscheidet, ob, wann und wo eine Geriatrische Rehabilitation für den Versicherten stattfinden kann.
Die Krankenkasse teilt ihre Entscheidung dem Akut-Krankenhaus mit und stimmt die Aufnahme mit der ausgewählten Geriatrischen Rehabilitationsklinik ab.
Das Akut-Krankenhaus entlässt den Patienten zur gegebenen Zeit und es findet der unmittelbare Übergang in die Geriatrische Rehabilitationsklinik statt.
Aus der hausärztlichen Versorgung
Auch der vorbeugende Aufenthalt in unserer Klinik ist sinnvoll.
Dadurch kann einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes entgegengewirkt und ein selbständiges Leben erhalten werden.
Einen vorbeugenden Aufenthalt kann der Hausarzt bei der Krankenkasse beantragen.