Geriatrische Behandlung dient der Verbesserung des Gesundheitszustandes des Patienten bei drohender oder vorliegender Behinderung.
Ihr Ziel ist immer die Wiedergewinnung, die Verbesserung oder der Erhalt einer möglichst weitgehenden Selbständigkeit des Patienten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens sowie die Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit.
Die Geriatrie hat eindeutig ihre Erfolge dokumentiert. Viele Arbeiten zeigen übereinstimmend, dass über 70 % der aufgenommenen Patienten verbessert nach Hause entlassen werden können (siehe auch MEIER-BAUMGARTNER et. al., Literaturliste Nr. 12 und GERASS ´95 Baden Württemberg, Literaturliste Nr. 20).“ Bundesarbeitsgemeinschaft der Klinisch-Geriatrischen Einrichtungen e.V.
Studien des Geriatrie-in-Bayern-Datenbankprojekts zeigen, dass die Geriatrische Rehabilitation nicht nur eine hohe Ergebnisqualität aufweist, sondern auch nachhaltig wirksam ist (Follow-Up-Studie).
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2015/12/studienbericht_gib_dat_nachfolgestudie.pdf
Teamvisite
Im Rahmen dieser auf den Patienten bezogenen Arbeitskreise wird dann das weitere Vorgehen untereinander abgestimmt und ggf. im Verlauf angeglichen.
Auf diese Art und Weise wird verhindert, dass die Therapie zwar gut gemeint, aber unkoordiniert abläuft.
Medikation
Es verändert sich im Alter z.B. die Verteilung der Arzneimittel und die Ausscheidungsfähigkeit.
Wirkungsstärke und Wirkungsdauer sowie unerwünschte Nebenwirkungen von Medikamenten sind anders als bei jüngeren Menschen.
Oft führt die Vielzahl von gleichzeitig vorliegenden Erkrankungen zu zahlreichen nebeneinander genommenen Medikamenten. Das Auftreten unerwünschter Wirkungen ist jedoch direkt abhängig von der Zahl der verabreichten Medikamente.
Zu Beginn der Rehabilitation ist deshalb eine ausführliche Information der Stationsärztin/des Stationsarztes über die Medikamenteneinnahme erforderlich.
Während des Aufenthaltes dürfen in eigenem Interesse des Patienten keine Arzneimittel ohne Rücksprache eingenommen werden. Es können sich Unverträglichkeiten mit den vom Stationsarzt bzw. von der Stationsärztin verordneten Mitteln ergeben, die den Heilerfolg der Behandlung gefährden.
Das Pflegepersonal oder die Ärztin/den Arzt müssen informiert werden, wenn die Einnahme der verordneten Medikamente vergessen worden ist.
Kommunikation
Auf jeder unserer Stationen befindet sich deshalb ein großer Kommunikationsraum, in welchem auch sämtliche Mahlzeiten nach dem Motto „raus aus dem Bett“ gemeinsam eingenommen werden.
Statt einzeln im Zimmer kann man hier auch gemeinsam fernsehen oder Radio hören.
Zeit zum Gedankenaustausch
Vielleicht kann die Zeit während der Rehabilitation auch für Dinge genutzt werden, zu denen zuvor die Muße oder die Gelegenheit fehlte?
Im Kommunikationsraum auf der Station haben wir Bücher und Spiele vorrätig.
Oft bringen unsere Patienten sich weiteren Lesestoff, Rätselhefte, Strickzeug, Spiele etc. mit, oder Sie lassen sich von ihren Besuchern damit versorgen.
Die gemeinsamen Tage mit den Mitpatienten geben sicherlich viel Gelegenheit für interessante und wertvolle Gespräche. Das gemütliche Beisammensein ist die Gelegenheit zum Austausch von Erfahrungen und Erinnerungen.
Interdisziplinarität
„Der Großteil alter Patienten leidet neben einer akuten, zur Krankenhauseinweisung führenden Störung, an einer Multimorbidität und/oder zum Teil chronischen Einschränkungen, Fähigkeitsstörungen unterschiedlicher Ausprägungen mit einer negativen Rückwirkung im psychosozialen Bereich. Bei diesen Patienten hat vom Tag der Aufnahme an ein therapeutisch-rehabilitatives Gesamtkonzept zu greifen.“
Bundesarbeitsgemeinschaft der klinisch-geriatrischen Einrichtungen e.V.
Aufgrund der Geriatrischen Assessments wird ein allgemeiner Behandlungsplan mit Behandlungsziel in Zusammenarbeit mit Patient und Angehörigen durch das Behandlungsteam erstellt.
Die für den Patienten anzustrebenden Ziele werden nur bei optimaler Zusammenarbeit des therapeutischen Teams erreicht.
Hierfür stehen den Teams gemeinsame Besprechungszeiten, gemeinsame Visiten, Planungszeiten und durch eine entsprechende Organisation zahlreiche informelle Austauschmöglichkeiten zur Verfügung.
Jede Berufsgruppe dokumentiert den Behandlungsverlauf des Patienten an einer zentralen Stelle, so dass dort jederzeit ein umfassender Status des Patienten von jedem Beteiligten erfahren werden kann.
Mindestens wöchentlich wird der Behandlungsfortschritt des Patienten überprüft und es werden ggf. die erforderlichen Maßnahmen neu festgelegt.
Das Geriatrische Assessment
Bundesarbeitsgemeinschaft der klinisch-geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen e.V.
Diese weit über die medizinische Anamnese und Befunderhebung hinausgehende ganzheitliche Abklärungsmethode enthält folgende Bereiche:
Medizinischer Status, Pflegeanamnese, Körperliches Befinden/Funktionalität, Psychologischer Status, Psychisches Befinden, Soziale Funktionen, Ökonomischer Status.
Die Geriatrie bezieht von Anfang an das soziale Umfeld des Patienten in die therapeutischen Überlegungen mit ein.
Es soll erreicht werden, dass der in der Klinik erzielte Erfolg im täglichen Leben umgesetzt werden kann.
Das Geriatrische Assessment liefert hierfür die entsprechenden Grundlagen.
Einbezug Angehöriger
Eine intensive Angehörigenberatung und wenn nötig auch Schulung im Umgang mit dem Patienten wird ebenso angeboten wie die häufig notwendige Versorgung mit den verschiedensten Hilfsmitteln.
Für entfernter wohnende Angehörigen stehen zur Übernachtung und zum Aufenthalt Angehörigen-Apartments zur Verfügung, auf Wunsch auch mit voller Verpflegung.
Die Angehörigensprechstunde
Hier wird unter Moderation eines Leitenden Arztes zusammen mit dem Stationsarzt und dem Sozialdienst, ggf. auch Pflegekräften und Therapeuten eine intensive Beratung der Angehörigen durchgeführt.
Vom aktuellen medizinischen Stand über die vorhandenen Möglichkeiten und Fähigkeiten des Patienten bis hin zur sozialen Weiterversorgung können alle Themen angesprochen werden.
Chefarztbehandlung
Wahlleistungen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten zu bezahlen.
Für die wahlärztlichen Leistungen bedeutet dies, dass sich der Patient damit die persönliche Zuwendung und besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung der liquidationsberechtigten Ärzte der Klinik (i.d.R. Chefärzte und Oberärzte) hinzukauft.
Selbstverständlich werden dem Patienten auch ohne Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch erforderlichen Leistungen zuteil, jedoch richtet sich dann die Person des behandelnden Arztes ausschließlich nach der medizinischen Notwendigkeit.
Da die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten kann, sollte der Patient prüfen, ob seine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung bzw. Beihilfe diese Kosten deckt.